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Rettung und Transport

Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, Menschen in Notlagen medizinisch zu versorgen und sicher zu transportieren. Dabei wird zwischen Notfallrettungund Krankentransport unterschieden.

Ob in der Notfallrettung oder im Krankentransport – im Mittelpunkt steht immer die sichere Versorgung und der zuverlässige Transport der Patienten. So stellt der Rettungsdienst der KreisWirtschaftsBetriebe sicher, dass Menschen in allen Situationen die Hilfe erhalten, die sie benötigen.

Bitte beachten Sie:

  • In Notfällen wählen Sie immer die 112.
  • Für geplante Krankentransporte steht die 05321/19 222 zur Verfügung.

Notfallrettung

Die Notfallrettung kommt immer dann zum Einsatz, wenn das Leben oder die Gesundheit eines Menschen akut bedroht ist. Hier zählen Minuten: Rettungswagen und Notärzte sorgen dafür, dass lebensrettende Maßnahmen sofort beginnen und der Patient schnellstmöglich in eine geeignete Klinik gebracht wird.

Kosten der Notfallrettung

Für alle Versicherten gibt es eine verhandelte Entgeltvereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rettungsdienst. Das bedeutet: Alle Personen, egal ob Privat- oder Gesetzlich versichert zahlen denselben Betrag. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit den Krankenkassen.

Privatversicherte erhalten nach einem Einsatz eine Rechnung direkt vom Rettungsdienst. Das kann auf den ersten Blick ungewohnt oder „teuer“ wirken. Hintergrund ist, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse erfolgt. Diese Kosten können anschließend bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden. Die Gebührensatzung nach der abgerechnet wird, ist immer an die aktuell gültige Entgeltvereinbarung angelehnt.

Wichtig zu wissen: Ob gesetzlich oder privat versichert: Im Notfall wird immer sofort geholfen. Die Kostenfrage wird erst danach geklärt – die schnelle Versorgung der Patienten hat oberste Priorität.

Krankentransport

Der Krankentransport dient dazu, Patienten zu befördern, die zwar medizinische Betreuung während der Fahrt benötigen, sich jedoch nicht in einer akuten Notlage befinden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten zu geplanten Behandlungen, Entlassungen aus dem Krankenhaus oder Transporte in andere Einrichtungen.

Wichtige Voraussetzung

Damit die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden, ist ein gültiger Transportschein erforderlich. Dieser wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgestellt.

Krankentransporte können direkt bei der Rettungsleitstelle angemeldet werden – ganz einfach unter der Telefonnummer 05321/19 222.