Ehemalige Deponie Paradiesgrund
In den 50iger Jahren wurde begonnen im Bereich einer ehemaligen Sandgrube die Deponie Paradiesgrund anzulegen.
Bis 1974 wurde Hausmüll der Stadt Goslar abgelagert; parallel dazu u.a. Schlämme aus der Erzaufbereitung, Zelluloseschlämme und arsenhaltige Flugstäube.
Von 1975 bis 1978 wurden die Hausmüllabfälle des gesamten Landkreises Goslar abgelagert. Im südlichen Bereich befinden sich Schlammablagerungen der Stadt Goslar.
Die Basis der Deponie Paradiesgrund befindet sich im zentralen Bereich an den Festgesteinen der Aufrichtungszone des Harzer Vorlandes. Der hier früher abgebaute Hilssandstein ist ab einer Tiefe von etwa NN+ 210 m wasserführend und zu beiden Seiten des Ausstreichens (im NNW und SSO) von nicht wasserführenden Tonsteinen eingeschlossen. So strömt das Grundwasser in Richtung Ostsüdost zur Oker als Vorflut ab. An den Randbereichen liegt die Deponie auf quartären Sedimenten, in denen ein oberflächennäherer Grundwasserabfluss in Richtung Norden zur Abzucht erfolgt.
Die Deponie ist mit einer etwa 1 m mächtigen Rekultivierungsschicht abgedeckt. Seit dem 27.08.1978 befindet sich die Deponie Paradiesgrund in der Stilllegungsphase. Nördlich der Deponie befindet sich in einem Grabenverlauf die Pflanzenkläranlage Paradiesgrund, die u.a. den Ammonium-Stickstoffgehalt der Deponiesickerwässer aus Paradiesgrund mittels eines Kombinationsfilters mit vertikaler und horizontaler Passage reduziert.
Rechtlicher Status der Deponie
Rechtlicher Status der Deponie
Der Landkreis Goslar teilte mit Schreiben vom 05. September 1978 mit, dass die Deponie mit Ablauf des 26. August 1978 geschlossen wurde. Dieses Schreiben wurde von der Bezirksregierung Braunschweig als Stilllegungsanzeige gem. § 10 Abfallgesetz (AbfG) gewertet.
Am 27. Februar 1990 ordnete die Bezirksregierung Braunschweig gem. § 10 Abs. 2 AbfG die Überwachung (Gefährdungsabschätzung) der ehemaligen Deponie Paradiesgrund an. Mit Bescheid vom 04. Februar 2002 erfolgt dann die Zustimmung zur Sanierung. Das Abfallrecht ist weiterhin anwendbar, weil die Rekultivierung der Deponie noch nicht abgeschlossen und die Deponie entsprechend der o. g. Bescheide vom 27. Februar 1990 und 04. Februar 2002 weiterhin zu überwachen ist. Auch nach dem maßgeblichen alten Abfallrecht ist somit eine endgültige Stilllegung der Deponie noch nicht erfolgt.
Die Deponieverordnung (DepV) kommt bei der ehemaligen Deponie nicht zur Anwendung, da gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 die DepV nicht für Deponien gilt, auf denen die Stilllegungsphase vor dem 01. Januar 1997 begonnen hat. Damit findet das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit alten Regelungen Anwendung. D. h., dass z. B. die Forderung nach einem unverzüglich aufzubringenden, qualifizierten Oberflächenabdichtungssystem entfällt.
Verursacherhaftung
Verursacherhaftung
Hinsichtlich der ehemaligen Deponie Paradiesgrund liegen Erkenntnisse vor, welche Firmen welche Industrieabfälle entsorgt haben. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese Firmen nicht als Verhaltensstörer herangezogen werden können: Zum einen ist Verhaltensstörer derjenige, der die Gefahr rechtswidrig verursacht. Wenn ein Verhalten ausdrücklich erlaubt wird, liegt keine Verhaltensstörung vor. Da es sich bei der HMD Paradiesgrund um eine Deponie handelte, die von der Stadt Goslar bzw. später vom Landkreis Goslar betrieben wurde, die Abfälle folglich erlaubt abgelagert wurden, wäre nicht nachvollziehbar, warum ein Rückgriff auf die legal nutzenden Anlieferer erfolgen sollte.
Zum anderen kann Verhaltensstörer sein, wer die Gefahrenschwelle unmittelbar überschreitet, also in der Kausalitätskette das entscheidende Merkmal setzt. Die Zuweisung dieser Eigenschaft an eine konkrete Firma dürfte kaum möglich sein. Außerdem wären auch bei strafrechtlichem Fehl-verhalten zwischenzeitlich die Verjährungsfristen (kein Vorsatz 5 Jahre / Vorsatz 10 Jahre) abgelaufen.
Aktueller Sachbericht
Grundwassersituation
Die Grundwassersituation ist noch nicht abschließend geklärt. Die Deponie weist nur eine Bodenabdeckung mit Entgasungseinrichtungen (passive Entgasung, Kompostfilter) auf. Eine Basisabdichtung ist nicht vorhanden. Aufgrund der örtlich komplexen Geologie durch die harzrandnah steil gestellten Schichten des Mesozoikums wurde ein Austrag von Sickerwässern über die wasserführenden Schichten des Hilssandsteins bzw. zusätzlich oberflächennah über die quartären Lockersedimente der Mittel- und Niederterrasse festgestellt. Hauptproblem stellt allerdings die im Hilssandstein abtauchende Arsenfracht dar.
Erkundung Arsenfracht
Unklar ist, wo das mit Arsen belastete Grundwasser letztendlich hinfließt. Für diese Fragestellung wurde ein Grundwassermodell erarbeitet. Hierbei werden die Fließwege des Grundwassers unterhalb der Deponie mit einem speziellen Computerprogramm simuliert. Dieses Modell liefert zudem Aussagen zu der Schadstoffverteilung (Arsen) in den unteren Gesteinsschichten. Das bereits vorhandene Modell wurde in seiner Fläche und Tiefe erweitert. Die Ergebnisse der Modellerweiterung lassen keine klaren Aussagen zur Schadstoffverteilung zu. In Absprache mit den Fachbehörden und der zuständigen Aufsichtsbehörde wurde vereinbart, dass im vermuteten Abstrom der Deponie Paradiesgrund östlich vom Standort eine Tiefenbohrung durchgeführt werden soll. Ziel ist es dort eine Grundwassermessstelle zu errichten, die die Belastungssituation im Abstrom aufklärt. Die Modellierungsergebnisse suggerieren, dass zutretendes Niederschlagswasser im Abstrom die Arsenkonzentration so stark verdünnt, dass sie kaum noch nachweisbar ist. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine Annahme. Um gesicherte Aussagen hierzu treffen zu können ist die Errichtung der neuen Grundwassermessstelle entscheidend. Im Vorlauf zu Errichtung der GWM werden zunächst Hybridseismische Untersuchungen durchgeführt, um die genaue Lage der Gesteinsschichten zu erkunden. Dies soll das zielgenaue Bohrung ermöglichen.
Untersuchungen Fußdrainage
Im nördlichen Bereich der Deponie befindet sich eine Fußdrainage, welche anfallendes Sickerwasser aus der Deponie fasst und in die dahinter geschaltete Pflanzenkläranlage (PKA) einleitet. Die aktuellen Untersuchungen (Kontrollschürfe und Bohrungen) ergaben, dass sich die Entwässerung technisch in einem funktionstüchtigen Zustand befindet.
Monitoring Paradiesgrund
„Oberer Grundwasserleiter“
Um die Grundwasserbelastung im oberen Grundwasserleiter zu überwachen, wurde 2019 ein neues Monitoring aufgestellt. Hierbei werden regelmäßig neu errichtete und bereits bestehende Messstellen im nördlichen Randbereich der Deponie beprobt. Zusätzlich wurde eine Frachten-berechnung durchgeführt, um die abströmende Grundwasser-belastung genauer bestimmen zu können. Die festgestellten Frachten (gemessen in Gramm pro Jahr) im Grundwasser-Abstrom sind, wie auch schon die in der Vergangenheit nachgewiesenen Schadstoffkonzentrationen, als nicht stark erhöht einzustufen. Akute Maßnahmen sind laut Staatlichem Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA) und dem Deponiemanagement des Landkreises Goslar aufgrund der festgestellten Frachten / Konzentrationen nicht erforderlich.
„Unterer Grundwasserleiter“
Für die Überwachung des unteren Grundwasserleiters findet ein vom GAA angeordnetes und abgestimmtes Monitoring statt. Die abtauchende Arsenfracht wurde bis jetzt bei allen Probenahmeterminen festgestellt.