Grundsätzlich trägt der Leitende Notarzt innerhalb der „Örtlichen Einsatzleitung“ die Gesamtverantwortung für die medizinische Gefahrenabwehr.
Der Leitende Notarzt und der Organisatorische Leiter erkunden gemeinsam die Einsatzstelle und übernehmen danach in Abstimmung ihre spezifischen Aufgaben.