Der Betriebsausschuss ist zuständig für alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes, die weder der Beschlussfassung des Kreistages bedürfen, noch in die Zuständigkeit des Landrates oder der Betriebsleitung fallen. Darüber hinaus wurden dem Betriebsausschuss Angelegenheiten zur eigenen Entscheidung übertragen.
Hier finden Sie Informationen zu den Mitgliedern und der Besetzung des Fachausschusses.