Ausnahme nur für Haushalte mit infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen
Die Bekämpfung des Corona-Virus stellt auch die Abfallentsorger vor besondere Herausforderungen. Darauf weisen die KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (KWB) jetzt unter Bezug auf eine Pressemitteilung hin, die zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und den Ländern abgestimmt wurde.
Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch insgesamt mehr Abfall an. Damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden, sind Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung wichtiger denn je. Hier kommt es auf alle Bürgerinnen und Bürger an.
Ausnahmen von den allgemein gültigen Regeln gelten nur für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben.
Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch sollten zum Schutz von beispielsweise Hausmeistern, Nachbarinnen und Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie vor allem auch der Mitarbeiter in der Abfallentsorgung nachfolgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
Altglas sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt zu entsorgen.