Ab dem 20.12.2021 ist der Zutritt in die Dienstgebäude der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar nur unter Beachtung der 3G-Regel möglich (geimpft oder genesen oder getestet mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 3G-Regelung ausgenommen. Die Regelungen gelten nicht für die Außenanlagen der Abfallentsorgungsanlagen.
Die KreisWirtschaftsBetriebe Goslar sind ein Eigenbetrieb des Landkreises Goslar und werden organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich als gesonderte Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. Der Eigenbetrieb unterteilt sich in die beiden Betriebszweige Abfallwirtschaft und Rettungsdienst.
Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen ausführliche Informationen zum Betrieb zur Verfügung.
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