Die Grundsätze der Abfallentsorgung werden in der jeweils gültigen Abfallsatzung festgelegt, z. B. Behältergrößen für Grundstücke, Abfuhrrhythmus. Die zu entrichtenden Gebühren ergeben sich aus der Abfallgebührensatzung des Landkreises Goslar. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und zum 01.01. eines jeden Jahres neu festgesetzt.
Leistungen der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar im Bereich der Wertstoffentsorgung für private Haushalte und für Gewerbebetriebe sowie für Sonderabfallkleinmengen werden über Preisverzeichnisse abgerechnet. Die Preisverzeichnisse werden in Abhängigkeit von der Entwicklung am Verwertungsmarkt unterjährig angepasst.
Preise für die Wertstoffentsorgung bei den KreisWirtschaftsBetrieben Goslar für private Haushalte (PDF, 213 kB)
Preise für die Wertstoffentsorgung bei den KreisWirtschaftsBetrieben Goslar für Gewerbebetriebe (PDF, 207 kB)
Preise für die Sonderabfallkleinmengen bei den KreisWirtschaftsBetrieben Goslar (PDF, 167 kB)