Die vorgeschriebene Größe eines Abfallbehälters richtet sich nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Abfallsatzung. Die wichtigsten Gebührensätze finden Sie hier.
Die Auslieferung eines Abfallbehälters und die Veränderung des Behältervolumens sind gebührenpflichtig und nur durch die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer telefonisch oder schriftlich möglich.
Die zur Verfügung stehenden Behältergrößen entnehmen Sie bitte dem Behälterveränderungsantrag.
Für die Auslieferung, Abholung oder den Umtausch von Umleerbehältern (Veränderung der Behältervolumens) werden Gebühren entsprechend der gültigen Abfallgebührensatzung erhoben.
Den Verlust oder die Beschädigung eines Abfallbehälters melden Sie bitte telefonisch oder schriftlich bei der Abfallwirtschaft der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar. Sollten Sie einen Diebstahl vermuten, ist dies ebenfalls bei der Polizei anzuzeigen. Geben Sie bei Verlust des Abfallbehälters die Strichcodenummer an, damit dieser für die weitere Abfallentsorgung gesperrt werden kann. Damit ist die weitere Abfallentsorgung auf Ihre Kosten durch Fremdnutzer ausgeschlossen.
Behälterveränderungsantrag der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (PDF, 1.1 MB)
Informationen zur Änderung der Abfallgebührensatzung (Beiblatt) (PDF, 1.5 MB)